Püttlach

- 166 Einwohner (Stand Dez. 2024)
- früher selbstständige Gemeinde
- Entfernung von Pottenstein Stadt 8,9 Kilometer
Der Ort hat den Namen wohl von dem Flüsschen, an dem er liegt. Die Bezeichnung ist abgeleitet von dem Wort „budelen“, was so viel wie „schäumen“ oder „Blasen werfen“ heißt. Die Püttlach ist ein „schäumender Bach“.
Die Geschichte des 1184 erstmals erwähnten Dorfes ist geprägt von immer wieder aufflackernden Streitigkeiten. In Püttlach besaßen mehrere Herren die Grundherrschaft, so etwa die Groß von Trockau, die von Rabenstein, die von Egloffstein oder das Kloster Michelfeld.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts gehörte Püttlach zum Amt Tüchersfeld und ging mit diesem 1492 an Pottenstein über. 1540 musste Bischof Christoph von Augsburg in einem Grenzstreit zwischen der Markgrafschaft Bayreuth und der Pfalz vermitteln, wobei er entschied, dass die Hochgerichtsbarkeit über Püttlach der Pfalz zustehe. Dabei handelte es sich aber nur um den Ortsteil „links der Püttlach“, der zu dem pfälzischen Amt Hollenberg gehörte, während der Teil „rechts vom Bache“ dem Bamberger Amt Pottenstein untertan war. Den Streitigkeiten um den Besitz des Ortes setzte erst die Eingliederung des Bistums in das spätere Königreich Bayern ein Ende.
Püttlach hat eine kleine Kapelle, diese wurde am 10. August 1951 geweiht.
Aus touristischer Sicht beeindruckt der Ort und seine nahe Umgebung durch Ruhe und Idylle fernab von Hauptstraßen, fränkische Gastronomie im Gasthaus Persau.
In Püttlach gibt es auch das erste Hüttendorf der Fränkischen Schweiz. Das Hüttendorf bietet ein völlig neues Übernachtungsfeeling in einzigartigen und außergewöhnlichen Unterkünften, den Pods. Die kleinen, gemütlichen Holzhäuser garantieren einen idyllischen und zugleich unvergesslichen Urlaub mit besonderem Charme – direkt in der Natur.
Sagenhaft - der Wetzstein auf dem Hexenacker
Das zwölfjährige Mägdlein einer armen Witwe in Püttlach am Ostrande des Jura holte einst von einem Feldrain etwas Ziegenfutter und ließ ihren Wetzstein aus Versehen liegen. Kaum hatte das Kind sein Grasbündelein heimgebracht, ward es von einem Unwohlsein befallen, so heftig, dass die besorgte Mutter den nächsten Arzt holen ließ. Der konnte aus den wunderlichen Erscheinungen der Krankheit nicht klug werden, verschrieb indes ein Mittel, das ihm zweckdienlich schien, aber ohne Erfolg blieb.
Auf Befragen der geängstigten Mutter gestand das Töchterlein, es habe auf einem fremden Rain gegrast und aus Versehen den Wetzstein liegen lassen. Mit steigender Besorgnis forschte die Mutter nach der Lage und Beschaffenheit des Rains und rief, als das Kind sich darüber geäußert, voll Entsetzen aus: „O Unglückskind, du warst auf dem Grundstück der Hexe!“ Mit diesem Schimpfworte brandmarkte die öffentliche Meinung eine betagte, ziemlich wohlhabende, jedoch äußerst geizige und übel beleumundete Frau in Püttlach. Zu ihr lief voll tödlichen Schreckens die Mutter und bat flehentlich um Verzeihung des begangenen Frevels, Zurückgabe des Wetzsteins und Wiederherstellung ihres kranken Kindes. Schweigend öffnete die Frau ein Wandschränkchen, zeigte den Stein und rief höhnisch: „So soll allen geschehen, die sich an anderer Leute Eigentum vergreifen!“ Damit schloss sie den Stein wieder ein und schob die Bittende zur Türe hinaus.
Diese eilte nach Hause und fand ihr Kind sichtlich dem Tode nahe. Mutterliebe und Verzweiflung trieben die Witwe aufs Neue zur „Hexe“, der sie sich händeringend zu Füßen warf und mit herzzerreißenden Worten um ihres Lieblings Rettung und Verzeihung des unwissentlich begangenen Diebstahls bat. Nachdem die Unholdin sich lange an der Angst der Bittenden geweidet, gab sie den Wetzstein heraus mit den Worten: „Diesmal will ich verzeihen, aber nimmermehr wieder.“ Voll Erwartung eilte die Mutter nach Hause. Sie fand ihr Töchterchen auf dem Wege der Besserung. Anderen Tags schon war es völlig genesen.
Mehr Sagen finden Sie im "Pottensteiner Sagenschatz ". Erhältlich ist das Buch für 9,80 € (2. Auflage) im Tourismusbüro der Stadt Pottenstein (Rathaus) oder über info@pottenstein.de
