Amtsblatt
DER STADT POTTENSTEIN
Infos & Ausgaben

Das nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, den 25. Juli 2025.
Redaktionsschluss ist Mittwoch, der 16. Juli 2025.
Das übernächste Amtsblatt erscheint am Freitag, den 29. August 2025. Redaktionsschluss ist Mittwoch, der 16. Juli 2025.
Kontakt:
Tel. 09243 / 708-0, E-Mail: poststelle@pottenstein.bayern.de
Herausgeber, Druck und Verlag des Amtsblattes:
Linus Wittich Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel. 09191 7232-0,
www.wittich.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Christian Weber, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein
Veröffentlichung von Mitteilungen und Veranstaltungen von Vereinen und Verbänden:
Beiträge, Bilder und Berichte der ortsansässigen Vereine und Verbände können
- direkt über das kostenloses CMS (Content Management System) eingereicht werden,
--> Registrierung bzw. Anmeldung unter https://cmsweb.wittich.de/
oder - an die E-Mail-Adresse poststelle@pottenstein.bayern.de gesendet werden.
Alle Einreichungen – ob direkt oder über das CMS - werden vor Druck gesichtet, sortiert und ggf. redaktionell gekürzt.
Die Mitteilungen und Veranstaltungshinweise von Vereinen und Verbänden (als Text oder Flyer) sind kostenlos.
Veröffentlichung von Anzeigen, Inserate, Danksagungen, Traueranzeigen o.ä.:
Für die Veröffentlichung vorgenannter Anzeigen ist der LINUS WITTICH Verlag zuständig. Diese sind beim Verlag direkt einzureichen und werden von ihm in Rechnung gestellt.
Kleine Privatanzeigen:
Kleine Privatanzeigen (nur Text, ohne Bilder oder Logo) können entweder bei der Stadt Pottenstein oder beim Linus Wittich Verlag eingereicht werden, die Abrechnung erfolgt über den Verlag.
Erscheinungstermine/Redaktionsschluss:
Das Amtsblatt der Stadt Pottenstein erscheint jeweils am letzten Freitag eines Monats, Ausnahmen werden gesondert bekannt gegeben.
Redaktionsschluss ist
- für Beiträge Dienstag der Vorwoche, 12.00 Uhr
- für Anzeigen Donnerstag der Vorwoche, 09.00 Uhr
Weitere Informationen, die Anzeigenpreise sowie die Kontaktdaten des Verlages finden Sie untenstehend. Bei Fragen können Sie sich jederzeit auch an die Stadtverwaltung wenden. |

Amtliche Bekanntmachung
Die amtliche Bekanntmachung wird mit der Veröffentlichung von Satzungen, Verordnungen, Unterlagen zu Auslegungen und Terminen bewirkt. Ferner werden auch Bekanntmachungen und Hinweise anderer Behörden veröffentlicht, um auf wichtige Informationen wie etwa geänderte Abfuhrzeiten der Müllabfuhr hinzuweisen.
Online-Archiv des Pottensteiner Amtsblattes (seit März 2025):
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Pottenstein | LINUS WITTICH Medien
- Redaktionelle Inhalte
Neben den amtlichen Bekanntmachungen können auch redaktionelle Inhalte abgedruckt werden, welche sich auf das Geschehen im Gemeindegebiet der Stadt Pottenstein beziehen. So berichten beispielsweise örtliche Einrichtungen wie die Kindergärten, die Seniorenbeauftragten und das Tourismusbüro über besondere Ereignisse und Termine.
- Redaktion
Beiträge, Bilder und Berichte der ortsansässigen Vereine und Verbände können nun direkt über ein kostenloses CMS (Content Management System) eingereicht werden, welches in Zukunft auch auf der Homepage der Stadt Pottenstein verlinkt sein wird. Veranstaltungshinweise in Flyer- oder Bildform können in Zukunft kostenlos im vorderen Teil des Amtsblattes veröffentlicht werden. Diese können weiterhin an die bekannte E-Mail poststelle@pottenstein.bayern.de gesendet werden. Alle Einreichungen – egal ob direkt oder über das CMS - werden vor Druck gesichtet, sortiert und ggf. redaktionell gekürzt.
Content-Management-System: (wird in Kürze freigeschaltet)
Hier können Sie sich mit Ihrer Vereins-Email-Adresse bzw. einer Adresse eines Vereinsmitglieds anmelden.
Bitte beachten Sie, dass pro Verein und Ausgabe nur ein bestimmter Platz / eine bestimmte Zeichenzahl zur Verfügung steht.
- Werbeanzeigen und Inserate
Anzeigen, Inserate, Danksagungen, Traueranzeigen o.ä. der örtlichen Vereine und Firmen werden hingegen nun direkt und vollständig über den LINUS WITTICH Verlag abgewickelt. Das heißt, diese müssen beim Verlag direkt eingereicht werden und werden dann vom Verlag platziert und in Rechnung gestellt. Eine kleine Ausnahme bilden kleine Privatanzeigen (nur Text, ohne Bilder oder Logo); diese kann weiterhin die Stadt entgegennehmen, wobei die Abrechnung allerdings auch über den Verlag läuft.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Emmert-Deuerlein, die Sie unter 09191 / 7232-63 oder s.emmert-deuerlein@wittich-forchheim.de erreichen können.
Fragen Sie auch nach Rabatten! Diese können Ihnen in bestimmten Fällen gewährt werden.
- Zustellung & Verteilung
Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt seit März 2025 über die Deutsche Post (als Postaktuell individuell).
Organisiert wird die Verteilung über den LINUS WITTICH Verlag.
Sollten Sie das Amtsblatt einmal (oder regelmäßig) nicht erhalten, bitten wir Sie dies zu melden, entweder
- direkt an den LINUS WITTICH Verlag unter service@wittich-forchheim.de
- über das Online-Reklamations-Formular des LINUS WITTICH Verlages
- per Telefon oder E-Mail an die Stadtverwaltung.
Sollten Sie Interesse an einer älteren Ausgabe bis zum Januar 2005 haben, senden wir Ihnen gerne ein PDF per E-Mail zu.
Die Amtsblätter von 2004 und früher sind archiviert und können auf Anfrage vor Ort eingesehen werde.
In beiden Fällen melden Sie sich gerne unter den oben angegebenen Kontaktdaten.