Vollzug des Abmarkungsgesetzes;
Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen im Landkreis Bayreuth
Durch den Landkreis Bayreuth wurde die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen im Landkreis Bayreuth wie folgt geändert:
Die Gebühr wird nach Dauer der zur vollständigen Erledigung der Dienstleistung notwendigen Abwesenheit des Feldgeschworenen von seiner Wohnung gerechnet; sie beträgt je angefangene Stunde 15,50 €, für den Obmann 16,50 €.
Die Änderung der Gebührenordnung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Die entsprechende Änderung wurde im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkreises Bayreuth Nr. 12 vom 16.06.2025 veröffentlicht.
Die Stadt Pottenstein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Antragsteller der Vermessung für die Bezahlung der Gebühr für den Feldgeschworenen zuständig ist. Nach Möglichkeit sollte daher die Gebühr vom Antragsteller jeweils direkt an den Feldgeschworenen entrichtet werden.
Pottenstein, den 08. Juli 2025
STADT POTTENSTEIN
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister