Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat sich in seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 mit dem Layout, der Gestaltung und der Erstellung des Amtsblatts der Stadt Pottenstein beschäftigt und eine entsprechende Aktualisierung und Anpassung beschlossen.
Durch diese Anpassung wird das Layout aktualisiert und das Amtsblatt erscheint zukünftig in Farbe. Das Amtsblatt erfüllt auch alle neuen rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang. Darüber hinaus wird die Erstellung vereinfacht und ist auch technisch wieder auf einem aktuellen Stand.
Beiträge, Bilder und Berichte der ortsansässigen Vereine und Verbände können nun direkt über ein kostenloses CMS (Content Management System) eingereicht werden, welches in Zukunft auch auf der Homepage der Stadt Pottenstein verlinkt sein wird. Veranstaltungshinweise in Flyer- oder Bildform können in Zukunft kostenlos im vorderen Teil des Amtsblattes veröffentlicht werden. Diese können weiterhin an die bekannte E-Mail poststelle@pottenstein.bayern.de gesendet werden. Alle Einreichungen – egal ob direkt oder über das CMS - werden vor Druck gesichtet, sortiert und ggf. redaktionell gekürzt.
Anzeigen, Inserate, Danksagungen, Traueranzeigen o.ä. der örtlichen Vereine und Firmen werden hingegen nun direkt und vollständig über den LINUS WITTICH Verlag abgewickelt. Das heißt, diese müssen beim Verlag direkt eingereicht werden und werden dann vom Verlag platziert und in Rechnung gestellt. Eine kleine Ausnahme bilden kleine Privatanzeigen (nur Text, ohne Bilder oder Logo); diese kann weiterhin die Stadt entgegennehmen, wobei die Abrechnung allerdings auch über den Verlag läuft.
Der Erscheinungstermin bleibt weiterhin der jeweils letzte Freitag eines Monats, der Redaktionsschluss für Beiträge wird immer der Dienstag der Vorwoche, 12.00 Uhr sein. Der Anzeigenschluss ist immer am Donnerstag der Vorwoche, 09.00 Uhr. Ausnahmen werden gesondert bekanntgegeben.
Da es auch eine Umstellung in der Verteilung des Amtsblattes gibt und eine besondere Prüfung durch die Deutsche Post stattfinden muss, kann es sein, dass die erste Ausgabe des „neuen“ Amtsblatts nicht alle Haushalte erreicht.
Wer kein Exemplar erhält, kann sich bei der Stadtverwaltung melden. Bis zur zweiten Ausgabe wird diese Prüfung abgeschlossen sein, sodass wirklich jeder Haushalt berücksichtigt wird.
Weitere Informationen, die Verlinkung zum CMS, die Anzeigenpreise sowie die Kontaktdaten des Verlages finden Sie untenstehend. Bei Fragen können Sie sich aber jederzeit auch an die Stadtverwaltung wenden.
