Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84).
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Oberflächenwasser in den Untergrund in den Ortsteilen Haßlach, Rackersberg und Weidmannsgesees durch die Stadt Pottenstein
I. Die Stadt Pottenstein beabsichtigt gesammeltes Niederschlagswasser von öffentlichen Verkehrsflächen, Dachflächen und angrenzenden Grundstücksflächen in den Ortsteilen Haßlach, Rackersberg und Weidmannsgesees abzuleiten und in den Untergrund einzuleiten.
Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Die Stadt Pottenstein hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Str. 1, 91278 Pottenstein, Zimmer Nr. 15 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 29. April 2026 und endet am 01. Juni 2026.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Pottenstein oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 224 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann,
- dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 10. April 2026
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister

