Vollzug der Wassergesetze;
Versickern von Niederschlagswasser in den Untergrund im Ortsteil Kleinlesau durch die Stadt Pottenstein

Die Stadt Pottenstein beantragte die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der öffentlichen Niederschlagswasser-kanalisation im Ortsteil Kleinlesau in den Untergrund auf Flurnummer 344 der Gemarkung Haßlach, Gemeinde Pottenstein.

Mit Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 04.06.2025 wurde der Stadt Pottenstein die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem öffentlichen Niederschlagswasserkanal in den Untergrund auf Flurnummer 344 der Gemarkung Haßlach erteilt.

Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 04.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 im Rathaus der Stadt Pottenstein, Zimmer Nr. 16, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein, zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamts Bayreuth unter https://www.landkreis-bayreuth.de/bekanntmachungen eingestellt.

Pottenstein, den 30.06.2025
STADT POTTENSTEIN
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister