Vollzug der Wassergesetze;
Versickern von Niederschlagswasser in den Untergrund im Ortsteil Trägweis durch die Stadt Pottenstein

Die Stadt Pottenstein beantragte die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus der öffentlichen Niederschlagswasserkanalisation im Ortsteil Trägweis in den Untergrund auf Flurnummer 1927 der Gemarkung Kirchenbirkig, Gemeinde Pottenstein.

Mit Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 02.12.2024 wurde der Stadt Pottenstein die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem öffentlichen Niederschlagswasserkanal in den Untergrund auf Flurnummer 1927 der Gemarkung Kirchenbirkig erteilt.

Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 04.08.2025 bis einschließlich 25.08.2025 im Rathaus der Stadt Pottenstein, Zimmer Nr. 16, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein, zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamts Bayreuth unter https://www.landkreis-bayreuth.de/bekanntmachungen eingestellt.

STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 30. Juni 2025
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister