Gewerbeausübung
Regelung zum Ladenschlussgesetz in Bezug auf den Weihnachtsmarkt Pottenstein
Die Stadt Pottenstein organisiert den Pottensteiner Weihnachtsmarkt. Dieser findet am ersten Adventswochenende, Samstag 30.11.2024 in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr und am Sonntag, 01.12.2024 in der Zeit von 15:00-19:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist der Altstadtbereich von Pottenstein. An dem Weihnachtsmarkt möchten sich auch Ladengeschäfte in der Hauptstraße beteiligen.
Nach den Bestimmungen des § 3 des Ladenschlussrechts müssen grundsätzlich Verkaufsstellen (Ladengeschäfte aller Art sowie sonstige Verkaufsstände) an Sonn- und Feiertagen geschlossen sein. Für bestimmte Verkaufsstellen, z.B. Bäckereien, Tankstellen usw. enthält das Ladenschlussgesetz und darauf erlassene Regelungen des Bundes und dem Land abweichende Regelungen.
In begrenztem Umfang kann die Stadt Pottenstein auf Grundlage von § 10 Ladenschlussgesetz von den Bestimmungen des § 3 Ladenschlussgesetz Ausnahmen zulassen. Davon hat sie mit Erlass der Verordnung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen vom 04.12.2017 Gebrauch gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Pottensteiner Weihnachtsmarkt wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 21.10.2024 folgende Änderungen beschlossen:
1. Änderung der Verordnung über die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen vom 04.12.2017
vom 22. Oktober 2024
Die Stadt Pottenstein erlässt aufgrund § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), zuletzt geändert durch Art. 430 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) i. V. mit der Ladenschlussverordnung (LSchlV) vom 21. Mai 2003 (GVBl. S. 340), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. September 2011 (GVBl. S. 442) und Art. 42 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in der derzeit gültigen Fassung folgende Rechtsverordnung:
§ 1
Der § 2 der Verordnung wird wie folgt geändert:
1. Das Wort „Karfreitag“ wird gestrichen
2. Am Ende des § 2 wird folgender zusätzlicher Satz angefügt:
„Am 1. Adventsonntag anlässlich des Pottensteiner Weihnachtsmarkts in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Pottenstein, den 22.10.2024
STADT POTTENSTEIN
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister