Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Pottenstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                         14.955.074,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                         10.495.905,00 €

ab.

  § 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                       0,00 €

festgesetzt. 

 

§ 3

 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

  

§ 4

 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)               350 v. H.

    b) für die Grundstücke (B)                                                                  350 v. H.

 2. Gewerbesteuer                                                                                    350 v. H.

 

 § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.450.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

1. Der Finanzplan (Investitionsprogramm) wird gesondert in der dem Haushaltsplan

    beigefügten Form beschlossen.

 2. Gleichfalls ist der beschlossene Stellenplan Anlage des Haushaltsplanes.

 

§ 7

 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Pottenstein, 24.10.2024 
Stadt Pottenstein 
gez.
Weber
Erster Bürgermeister