Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Pottenstein folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.955.074,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.495.905,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.450.000,00 € festgesetzt.
§ 6
1. Der Finanzplan (Investitionsprogramm) wird gesondert in der dem Haushaltsplan
beigefügten Form beschlossen.
2. Gleichfalls ist der beschlossene Stellenplan Anlage des Haushaltsplanes.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Pottenstein, 24.10.2024
Stadt Pottenstein
gez.
Weber
Erster Bürgermeister