Aufgrund Art. 35 des Stiftungsgesetzes in Verbindung. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Stadtrat Pottenstein folgende Haushaltssatzung:

§ 1 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben 

            im Verwaltungshaushalt mit                                                                21.300,00 €

und

            im Vermögenshaushalt mit                                                                  6.445,00 €

ab.

 § 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 

Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.

 

§ 5 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.550,00 € festgesetzt.

 

§ 6 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Pottenstein, 04.11.2024
Bürgerspitalstiftung Pottenstein 
gez.
Weber
Erster Bürgermeister