Aufgrund Art. 35 des Stiftungsgesetzes in Verbindung. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Stadtrat Pottenstein folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt jeweils in den Einnahmen und Ausgaben
im Verwaltungshaushalt mit 21.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt mit 6.445,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Eine Verbandsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.550,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Pottenstein, 04.11.2024
Bürgerspitalstiftung Pottenstein
gez.
Weber
Erster Bürgermeister