Bauleitplanung Photovoltaik-Anlagen südlich von Hohenmirsberg;
a) 29. Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan
b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 6102-PVA-03, Hohenmirsberg, 
      Flurnummern 600 und 603

Hier:    Bekanntmachung der Billigung der Entwürfe und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.

 Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „6102-PVA-03“ sowie die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich im Parallelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In der Stadtratssitzung der Stadt Pottenstein vom 23.07.2024 wurden die Vorentwürfe des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

In der Sitzung am 07.04.2025 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und die Entwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“, sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich mit 3,21 ha liegt im Stadtgebiet der Stadt Pottenstein südlich des Ortsteils Hohenmirsberg (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken) und enthält die Flurnummern 600 und 603, alle Gemarkung Hohenmirsberg. Die Lage des Vorhabens ist über den untenstehenden Planausschnitt ersicht. 

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen. (Übersicht Lage des Vorhabens siehe untenstehend)

Ausgleichsflächen: 
Neben den internen Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches ist für den Artenschutz auch eine externe CEF-Fläche erforderlich, Fl.Nr. 313 (Gemarkung Hohenmirsberg). Die Fläche wird gem. § 9 Abs. 1a BauGB i.V.m. § 44 Abs. 5 BNatSchG dem Eingriff durch den Bebauungsplan „6102-PVA-03“ als externe Ausgleichsfläche zu geordnet.

Öffentliche Auslegung: 
Die Entwürfe zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.04.2025 sind in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 18. Juni 2025  sind auch über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können auch über die untenstehenden Links abgerufen werden oder können alternativ im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimerstraße 1, 97278 Pottenstein) während der Besuchszeiten von Mo bis Fr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Do zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch in der Verwaltung der Stadt Pottenstein abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 

Mensch
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion
Fläche
  • Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
  • Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts
Boden
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
Wasser
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
Luft/Klima
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
  • Erfordernisse des Klimaschutzes
Landschaftsbild
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange
  • Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB
  • Darstellung von Landschaftsplänen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

Berichte und Gutachten:

  • Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „6102-PVA-03“  in der Fas -  sung vom 07.04.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „6102-PVA-03“  in der Fassung vom 07.04.2025, Kapitel B der Begründung (Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft/ Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter, Fläche sowie weitere umweltbezogenen Belange)
     

Umweltbelange aus Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Schutzgut Mensch: Keine Blendwirkung durch das Vorhaben auf die umliegenden Ortslagen
  • Schutzgut Boden: Boden für Landwirtschaft, Erhalt Bodenfunktionen, keine Altlasten, sparsamer Umgang mit Grund und Boden
  • Schutzgut Wasser: Umgang mit Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Schutzgut Pflanzen, Tiere: Besonderes Artenschutzrecht, CEF- Flächen, Ausgleichsflächen und Kompensationsermittlung, Pflanzenverwendung
  • Schutzgut Landschaft: Maßnahmen zur Eingrünung der Anlagenflächen, Landschaftsbild, Fernwirkung, Erhalt wertvoller Vegetationsbestände
  • Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch
  • Sonstige bzw. allgemeine umweltbezogenen Belange: Standorteignung, Bevorzugung vorbelasteter Standorte, Alternativenprüfung; Nutzung und Förderung erneuerbarer Energien, Flächenverbrauch/Verlust von landwirtschaftlicher Fläche, Lage am Rande Vorranggebiet für Rohstoffe, Duldung von Emissionen des Steinbruchs und der Landwirtschaft, Nutzung von landwirtschaftlichen Wegen
     

Nur Flächennutzungsplan:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

Pottenstein, 16.04.2025
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister

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Abb. Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)
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Abb. Übersicht Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)