Bauleitplanung im Ortsteil Trägweis;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 44 „Ferienhausanlage Trägweis“ sowie 27. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans;

Hier: Einstellung des Bauleitplanverfahrens

 

Die Stadt Pottenstein hat auf Antrag des Vorhabenträgers Otzmann Immobilien, Heroldsberg vom 31.01.2022 mit Beschluss des Stadtrates in der Sitzung am 08.02.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Ferienhausanlage Trägweis“ unter gleichzeitiger 27. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Stadt Pottenstein beschlossen.

Das Planungsgebiet bezog sich auf die Grundstücke Flurnummern 2028 und 2031 der Gemarkung Kirchenbirkig und befindet sich westlich von Trägweis, südlich der Straße von Trägweis in Richtung Kleingesee.

Der Aufstellungsbeschluss und der Zeitraum für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Pottenstein Nr. 10/2022 vom 28.10.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Als nächster Verfahrensschritt stünde nun die beschlussmäßige Behandlung der Bedenken und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden an. Die vorliegenden Bedenken wurden hierzu an den Planer sowie dem Vorhabenträger übersandt. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro gibt es diesbezüglich seitens des Vorhabenträgers keinerlei Bestreben, das Planungsverfahren fortzuführen. Durch den Stadtrat wurde daher in der Sitzung am 29.07.2024 die Einstellung des Bauleitplanverfahren und Aufhebung von dem Aufstellungsbeschluss vom 08.02.2022 beschlossen.

Mit der Einstellung des Bauleitplanverfahrens ist auch die Würdigung und Erwiderung zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen hinfällig.

 

Der Einstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben.

 

STADT POTTENSTEIN

Pottenstein, 21.08.2024

gez.

Christian Weber

Erster Bürgermeister