Baugenehmigungsverfahren;
Öffentliche Auslegung der Bauvorlagen
Der Zweckverband Teufelshöhle Pottenstein hat beim Bergamt Nordbayern die Erteilung einer Baugenehmigung für die Neugestaltung des Eingangsgebäudes der Teufelshöhle Pottenstein auf dem Grundstück Flur-Nr. 866, Gemarkung Pottenstein beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, sodass das Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt.
Die Bauvorlagen liegen gemäß § 70 BayBO i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05. November 2025 bis einschließlich 19. November 2025 im Rathaus der Stadt Pottenstein, Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Pottenstein abgegeben werden.
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Entscheidung über das Bauvorhaben unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 07. Oktober 2025
gez.
Christian Weber
Erster Bürgermeister

