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Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Langbeschreibung

  • Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Verantwortliche Behörde

  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)