Wird im Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung oder einer Baumaßnahme eine Verkehrsbeschränkung oder Verkehrssicherung benötigt, so ist auch hier der erforderliche Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StVO mindestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. Baumaßnahme bei der Stadt Pottenstein schriftlich einzureichen. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt Pottenstein unter dem Link

www.pottenstein.de/stadtinfo-verwaltung/buergerservice/rathaus/online-dienste

abrufbar.

Seit dem 14.02.2022 ist für die Umsetzung der Beschilderung die RSA 21 – Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen anzuwenden. Hierfür ist es erforderlich, einen Verantwortlichen zu benennen, der den aktuellen Nachweis einer Schulung nach RSA 21 vorlegen kann. Dieser Nachweis ist bei Beantragung der verkehrsrechtlichen Maßnahme mit vorzulegen.

Wir bitten um Beachtung!

STADT POTTENSTEIN
gez.
Frühbeißer
Erster Bürgermeister