Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Haßlach-Südost“;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Pottenstein hat in der Sitzung am 8. Februar 2022 das Verfahren zur Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Haßlach betreffend die Teilflächen der Grundstücke Flurnummer 42 und 1/2 jeweils der Gemarkung Haßlach eingeleitet. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortseingang des Ortsteils Haßlach, beiderseits der Kreisstraße BT 26 und ist aus dem nachfolgenden Planauszug erkennbar.
Einbeziehungssatzung „Haßlach-Südost“_Plangebiet
Das Aufstellungsverfahren richtet sich nach § 34 Abs. 6 und § 13 Abs. 2 BauGB. Demnach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die öffentliche Auslegung der Satzung erfolgt nachdem der Entwurf erstellt und ausgearbeitet wurde.
STADT POTTENSTEIN
Pottenstein, den 10.02.2022
gez.
Frühbeißer, Erster Bürgermeister
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